Übergangsverfahren BVE-KoBV
Der Übergang erfolgt immer dann, wenn alle Beteiligten einen Übergang für sinnvoll halten. Der Übergang in KoBV ist in der Regel nicht schuljahresgebunden.
- Schritt
Klärung der Zielgruppe innerhalb der BVE für Übernahme in die KoBV im Folgejahr. BVE sucht passenden Praktikumsplatz mit Begleitung durch KoBV-Team (Übergangspraktikum)
- Schritt
Durchführung einer Berufswegekonferenz
Meldung der Bewerber durch die BVE an den Integrationsfachdienst, die Lebenshilfe Lörrach (Bildungsträger KoBV) und die Agentur für Arbeit.
Erforderliche Unterlagen:
Persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer…) Kompetenzanalyse (Beurteilungsbogen)
- Schritt
Antragstellung der Teilnehmer/Eltern bei der Agentur für Arbeit Terminvereinbarungen/Gespräche der Agentur für Arbeit mit Teilnehmern und Erziehungsberechtigten bzw. Betreuern Diagnostik der Arbeitsagentur/Bei fraglichen Fällen Runder Tisch
- Schritt
Aufnahmeentscheidung durch die Agentur für Arbeit/ KoBV – Team. Entscheidungsmitteilung immer an die Eltern. Die Eltern informieren die BVE/Schule
- Schritt
Aufnahmegespräch KoBV