Übergangsverfahren BVE-KoBV

Der Übergang erfolgt immer dann, wenn alle Beteiligten einen Übergang für sinnvoll halten. Der Übergang in KoBV ist in der Regel nicht schuljahresgebunden.

  1. Schritt

Klärung der Zielgruppe innerhalb der BVE für Übernahme in die KoBV im Folgejahr. BVE sucht passenden Praktikumsplatz mit Begleitung durch KoBV-Team (Übergangspraktikum)

  1. Schritt

Durchführung einer Berufswegekonderenz

Meldung der Bewerber durch die BVE an den Integrationsfachdienst, die Lebenshilfe Lörrach (Bildungsträger KoBV) und die Agentur für Arbeit.

Erforderliche Unterlagen:
Persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer…) Kompetenzanalyse (Beurteilungsbogen)

  1. Schritt

Antragstellung der Teilnehmer/Eltern bei der Agentur für Arbeit Terminvereinbarungen/Gespräche der Agentur für Arbeit mit Teilnehmern und Erziehungsberechtigten bzw. Betreuern Diagnostik der Arbeitsagentur/Bei fraglichen Fällen Runder Tisch

  1. Schritt

Aufnahmeentscheidung durch die Agentur für Arbeit/ KoBV – Team. Entscheidungsmitteilung immer an die Eltern. Die Eltern informieren die BVE/Schule

  1. Schritt

Aufnahmegespräch KoBV